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KSZE

Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) war eine Folge von blockübergreifenden Konferenzen der europäischen Staaten zur Zeit des Ost-West-Konfliktes. Die erste Konferenz fand vor allem auf Initiative des Warschauer Paktes ab dem 3. Juli 1973 in Helsinki statt. Teilnehmer waren 35 Staaten: die USA, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Albanien und Andorra, welche erst später der KSZE beitraten.

Die Verhandlungen über die KSZE-Schlussakte gliederten sich in zwei Phasen.
Am 22. November 1972 trat in Helsinki die erste Vorbereitungskonferenz zusammen. Auf Botschafterebene verhandelten die beteiligten Staaten über die Struktur des Schlussdokumentes und über die Arbeitsweise der eigentlichen Konferenz. Bei diesen Vorverhandlungen gelang es sowohl dem Ostblock als auch dem Westen, die jeweils für sie bedeutsamen Themen, vor allem die Unveränderlichkeit der Grenzen, respektive Menschenrechte und Freizügigkeit, als Themen für die Hauptverhandlungen festzulegen. Die Vorbereitungskonferenzen gliederten sich in vier Runden:
28. November 1972 bis 15. Dezember 1972
15. Januar 1973 bis 9. Februar 1973
28. Februar 1973 bis 6. April 1973
25. April 1973 bis 8. Juni 1973

Als 2. Phase wurde am 3. Juli 1973 in Helsinki die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) eröffnet. An der Konferenz nahmen die sieben Staaten des Warschauer Paktes, 13 neutrale Länder und die 15 NATO-Staaten teil. Albanien war nicht vertreten. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik nahmen gleichberechtigt an der KSZE teil. Für das SED-Regime war dies ein wichtiger Schritt zur internationalen Anerkennung. Der DDR ging es vor allem um die Anerkennung des Status quo in Europa und um die Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Die Menschenrechte wurden jedoch auch nach Unterzeichnung der Schlussakte nicht beachtet. Deshalb sprach sich die CDU/CSU-Opposition im Bundestag gegen die KSZE aus. Für sie täuschten die Beschlüsse von Helsinki nur über die Wirklichkeit hinweg.

Die Beteiligung der USA und Kanadas erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Verhandlung über den eigentlichen Text der Schlussakte begann mit einer Konferenz der Außenminister der beteiligten Staaten vom 3. bis 7. Juli. Die Kommissionsphase der KSZE in Genf begann am 18. September 1973. Bei den Hauptverhandlungen wurde vor allem um die Frage des Verhältnisses zwischen dem Prinzip der staatlichen Souveränität und des Rechtes der Individuen auf Freizügigkeit und freien Zugang zu Informationen gerungen. Aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland zählte auch das Offenhalten der Möglichkeit für friedliche Grenzänderungen mit Hinblick auf eine angestrebte Wiedervereinigung mit der DDR zu den zentralen Verhandlungsgegenständen. Nach teilweise sehr zähen Verhandlungen einigten sich alle Staaten im Mai 1975 auf Kompromissformeln zu allen strittigen Bereichen, die den Weg zur Unterzeichnung der Schlussakte freimachten.

Schlussakte von Helsinki

Nach zweijährigen Verhandlungen vom 18. September 1973 bis zum 21. Juli 1975 in Genf wurde am 1. August 1975 die KSZE-Schlussakte in Helsinki unterschrieben. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich in dieser Absichtserklärung zur Unverletzlichkeit der Grenzen, zur friedlichen Regelung von Streitfällen, zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Außerdem wurde die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt vereinbart. In Folgekonferenzen sollte die Umsetzung der KSZE-Schlussakte in den einzelnen Staaten geprüft werden.

Die Schlussakte von Helsinki ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine selbstverpflichtende Aussage der Staaten. In ihr wurden Vereinbarungen über die Menschenrechte, die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheitsfragen sowie Fragen der Zusammenarbeit in humanitären Angelegenheiten getroffen. Ziel war es, Ost und West in Europa zu einem geregelten Miteinander zu verhelfen.

Das Dokument ist in vier Abschnitte gegliedert:

Abschnitt 1 behandelt „Fragen der Sicherheit in Europa“, gegliedert in eine Erklärung von zehn Leitprinzipien der Beziehungen der Teilnehmerstaaten und deren Erläuterung sowie ein Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen Bereich. Die zehn Prinzipien waren:

  1. Souveräne Gleichheit, Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte
  2. Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt
  3. Unverletzlichkeit der Grenzen
  4. Territoriale Integrität der Staaten
  5. Friedliche Regelung von Streitfällen
  6. Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
  7. Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Überzeugungsfreiheit
  8. Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker
  9. Zusammenarbeit zwischen den Staaten
  10. Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben

Abschnitt 2 behandelt die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt

Abschnitt 3 beschäftigt sich mit Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum; hierzu waren in der zweiten Konferenzphase Ansichten und Vorschläge der nicht an der Konferenz teilnehmenden Mittelmeer-Anrainer Algerien, Ägypten, Israel, Marokko, Syrien und Tunesien gehört worden.

Abschnitt 4 schließlich behandelt Grundsätze der Zusammenarbeit in humanitären und kulturellen Bereichen.

Außerdem enthält die Schlussakte eine Präambel sowie einen Schlussteil mit dem Titel „Folgen der Konferenz“, der die Willensbekundung der Teilnehmerstaaten zur Anwendung der Konferenzbeschlüsse enthält sowie die Verabredung zur Fortsetzung des Konferenz-Prozesses in Nachfolgekonferenzen.

Die Konferenz war von einem Tauschgeschäft geprägt: Für den Ostblock brachte sie die Anerkennung der Grenzen der Nachkriegsordnung und einen stärkeren wirtschaftlichen Austausch mit dem Westen. Im Gegenzug machte der Osten Zugeständnisse bei den Menschenrechten.

Unmittelbar nach der Konferenz galt in den Augen vieler Beobachter der Ostblock als eigentlicher Gewinner der Konferenz, da erstmals die Grenzen der osteuropäischen Staaten (insbesondere Polens und der DDR) in einem internationalen Vertrag anerkannt wurden, das Prinzip der „Nichteinmischung“ in die inneren Angelegenheiten festgeschrieben und auch die Grundlagen für Wirtschaftsbeziehungen geschaffen wurden.

Erst später zeigte sich, dass der sich mit den Menschenrechten befassende Teil, der von den RGW-Staaten (RGW - „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe“, eine internationale Organisation sozialistischer Staaten unter Führung der Sowjetunion) wohl zunächst nicht ernst genommen worden war, ein größeres Gewicht besaß. Er war Grundlage für die Arbeit vieler osteuropäischer Dissidenten und Menschenrechtsorganisationen. Dazu zählen zum Beispiel die Bürgerrechtsbewegung in der DDR, die Charta 77 in der ČSSR oder Human Rights Watch, die sich auf die Akte von Helsinki beriefen. Sie trugen zum Zusammenbruch des Ostblocks bei, so dass die KSZE maßgeblich zum Ende des Ost-West-Konflikts beitrug.

1995 wurde die KSZE institutionalisiert mit dem Nachfolger Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Quelle:
wikipedia

Erste Ausstellungstafel zur KSZE
KSZE – Tafel 1

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