Rüstungskontrollverhandlungen

SALT I, SALT II und MBFR lauten die Abkürzungen für die drei zentralen Abrüstungsverhandlungen in der Zeit des Kalten Krieges.

Die SALT-Verträge (Verträge zur nuklearen Rüstungsbegrenzung) erhielten ihren Namen durch die Gespräche zur Begrenzung strategischer Rüstung (Strategic Arms Limitation Talks) von 1969 bis 1979.
Diese Verträge wurden zwischen den USA und der UdSSR geschlossen. Wichtigstes Ergebnis der Verhandlungen ist der im Mai 1972 unterzeichnete ABM-Vertrag.

SALT I

Die Verhandlungen zu den SALT I-Verträgen begannen am 17. November 1969 in Helsinki. Die weiteren Sitzungen fanden abwechselnd in Wien und Helsinki statt. Am 26. Mai 1972 unterzeichneten US-Präsident Richard Nixon und der sowjetische Generalsekretär Leonid Breschnew in Moskau als Ergebnis der Verhandlungen den ABM-Vertrag und ein Interimsabkommen, das im Wesentlichen aus einem Bauverbot für neue landgestützte Interkontinentalraketen (ICBM) und seegestützte Submarine Launched Ballistic Missiles (SLBM) bestand.

Die Fronten galten nach den ersten Gesprächen als verhärtet, erst nach über 130 Sitzungen gelang im Mai 1972 der Durchbruch bei den Verhandlungen über die Begrenzung von Raketenabwehrsystemen (Anti-Ballistic Missiles, ABM). Der ABM-Vertrag bildet einen der beiden Teile von SALT I. Danach einigten sich beide Staaten auf je zwei ABM-Stützpunkte mit maximal 100 Abwehrraketen zum Schutz der Hauptstädte (Moskau, Washington) und je einen Stützpunkt für ICBM. In einem Zusatzprotokoll von 1974 wurde nur noch eine ABM-Stellung vereinbart.

Der zweite Teil von SALT I war eine fünf Jahre gültige vorläufige Vereinbarung. Beide Seiten verpflichteten sich darin, ihre strategischen Offensiv-Fernlenkwaffen, und zwar die land- und die seegestützten, auf dem Mitte 1972 erreichten Stand einzufrieren. Die Zahl der Interkontinentalraketen betrug auf Seiten der USA 1.054 und auf Seiten der Sowjetunion 1.618 Raketen. Die Sowjetunion hatte die USA im Wettrüsten inzwischen überholt. Dafür rüsteten die USA ihre Fernlenkwaffen inzwischen mit Mehrfachsprengköpfen (MIRV) aus, die auf verschiedene Ziele gelenkt werden konnten, während die Sowjetunion noch nicht über diese Technologie verfügte. Die Vereinbarung erlaubte, 1.000 US-amerikanische ICBM mit zum Teil 10 Gefechtsköpfen und 1.408 sowjetische ICBM mit zum Teil 3 Gefechtsköpfen zu stationieren. Die Sowjetunion musste also eine größere Zahl von ICBM abbauen als die USA.

Ebenso wurde mit dem Interimsabkommen die Anzahl von sogenannten Submarine Launched Ballistic Missiles (SLBM - U-Bootgestützte ballistische Raketen) auf 44 US-Atom-U-Boote mit maximal 710 SLBM und 62 sowjetische Atom-U-Boote mit 950 SLBM eingefroren. Tatsächlich lag der Bestand bei Vertragsunterzeichnung von SALT I bei 41 US-amerikanischen Atom-U-Booten mit 656 SLBM und 25 sowjetischen Atom-U-Booten mit 740 SLBM. Damit durften nur noch neue Raketen-U-Boote in Dienst gestellt werden, wenn parallel ältere Interkontinentalraketen (ICBM) oder SLBM außer Dienst gestellt wurden. Modernisierung und Ersatz von ICNM und SLBM blieben zugelassen.

Bei der Entwicklung von lenkbaren Mehrfachsprenköpfen (MIRV) behielten sich beide Seiten Entscheidungsfreiheit vor. Strategische Bombenflugzeuge wurden bei SALT I nicht mitgezählt, ihr Bau nicht beschränkt. Bei ihnen war die USA der Sowjetunion weit überlegen. Auch die in und um Europa herum und im Pazifik stationierten Flugzeuge und Flugzeugträger wurden nicht mitgezählt. Ebenso wenig schloss der Vertrag die Kernwaffen Frankreichs und Großbritanniens ein, die eine kürzere Reichweite hatten. SALT I verlangte auch nicht den Verzicht auf ein einziges Programm zur Entwicklung von Offensivwaffen. SALT I bedeutete, dass die Sowjetunion ihren bei Nuklearwaffen erreichten Vorsprung weitgehend aufgab und die USA durch das Einfrieren auf fünf Jahre die Gelegenheit erhielt, ihren Rückstand aufzuholen.

SALT II

Die SALT II-Verträge wurden am 18. Juni 1979 in Wien, nach den 1972 in Genf begonnenen Verhandlungen, unterzeichnet. Die Unterzeichner waren Leonid Breschnew und Jimmy Carter. SALT II war eine Reaktion auf SALT I, da bei SALT I nur die Langstreckenraketen limitiert wurden und nicht die Mittelstreckenraketen. Die Geltungsdauer des Vertrages war zunächst bis 31. Dezember 1985 befristet. Eine an sich notwendige und von Präsident Carter gewünschte Ratifizierung des Vertrages durch den Senat der USA fand nie statt. Die ablehnende Haltung der Kammer war ein Resultat des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan im Dezember 1979. Die US-amerikanische Regierung erklärte sich jedoch am 4. Januar 1980 bereit, den Vertrag weiter zu beachten, in der Erwartung, dass die Sowjetunion sich ebenfalls nach dem SALT II-Vertrag richtet. Am 31. Mai 1982 erklärte US-Präsident Ronald Reagan die Bereitschaft der USA, die SALT II-Bestimmungen nicht zu unterlaufen, solange die Sowjetunion sich ebenso verhalte. Der Vertrag wurde auch von der Sowjetunion weitgehend eingehalten.

Die Vertragsparteien verpflichteten sich zu beiderseitig gleichen zahlenmäßigen Begrenzungen ihrer nuklear-strategischen Waffensysteme. Hierzu gehören die landgestützten Interkontinentalraketen (ICBM) mit Reichweiten über 5.500 Kilometer, die U-Bootgestützten ballistischen Raketen (SLBM), die schweren Bomberflugzeuge vom Typ B-52 und B-1 der USA und Tu-95 und M-4 der Sowjetunion und ihre Nachfolgemuster, sowie jede Art von Bombern, die mit Marschflugkörpern (ALCM, Air-Launched Cruise Missiles) oder mit ballistischen Luft-Boden-Raketen (ASBM, Air-to-Surface Ballistic Missiles) von mehr als 600 Kilometern Reichweite bewaffnet sind, sowie nicht auf Marschflugkörpern bestückte ballistische Luft-Boden-Raketen (ASBM, Air-to-Surface Ballistic Missiles) von mehr als 600 Kilometern Reichweite.

Die vereinbarten Begrenzungen:

  • Ab 6 Monate nach Vertragsbeginn: maximal 2.400 nuklear-strategischen Trägersysteme
  • Ab 1. Januar 1982: maximal 2.250 nuklear-strategischen Trägersysteme, davon maximal 1.320 Trägersysteme (ICBM und SLBM) mit Mehrfachsprengköpfen, und nicht mehr als 820 ICBM mit Mehrfachsprengköpfen (MIRV).

Die Vertragsparteien konnten über die Zusammensetzung ihres Abschreckungspotentials im Rahmen dieser Begrenzungen frei entscheiden.

Der Vertrag sah zudem das Verbot des Baus von weiteren Abschussvorrichtungen für Interkontinentalraketen (ICBM) und die Umwandlung von landgestützten ballistischen Raketen (keine ICBMs) in Abschussvorrichtungen für ICBMs vor.

Darüber hinaus sah der SALT II-Vertrag den Verzicht auf die Entwicklung verschiedenster anderer Systeme inclusive der Stationierung von Massenvernichtungsmitteln in der Erdumlaufbahn vor.

MBFR

Mutual and Balanced Force Reductions (MBFR), so lautete die englische Bezeichnung der am 30. Oktober 1973 in Wien begonnenen „Verhandlungen über die gegenseitige Verminderung von Streitkräften und Rüstungen und damit zusammenhängende Maßnahmen in Europa“. Die Verhandlungen verliefen parallel zur Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki, wo die (besonders strittigen) Rüstungsfragen ausgeklammert waren.

Basis für die Aufnahme der Verhandlungen war eine Politik der Entspannung zwischen Ost und West Anfang der 1970er Jahre. Ziel der Verhandlungen war ein Abkommen über die Abrüstung und Kontrolle konventioneller Waffen und Streitkräfte in den Territorien der NATO-Staaten Bundesrepublik Deutschland, Niederlande, Belgien und Luxemburg und der Staaten des Warschauer Paktes DDR, CSSR und der Volksrepublik Polen. An den direkten Gesprächen nahmen auch Vertreter aus den USA, Großbritannien und Kanada teil, die größere Truppenstationierungen auf dem europäischen Kontinent und insbesondere in Westdeutschland unterhielten, sowie auf östlicher Seite die Sowjetunion. Richtschnur der Gespräche war der Grundsatz unverminderter Sicherheit aller Beteiligten. Der militärische Status quo in Mitteleuropa sollte unangetastet bleiben.

Als problematisch erwiesen sich bei den Verhandlungen folgende Punkte:

  • Die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Waffensysteme war das Kernproblem der mitteleuropäischen Rüstungsreduzierung. Herkömmliche Kräftevergleiche stellten gleiche Waffensysteme gegenüber, ohne den unterschiedlichen Funktionszusammenhang der Systeme in den jeweiligen Militärstrategien zu berücksichtigen.
  • Geringes Interesse an konventioneller Abrüstung auf beiden Seiten, der Schwerpunkt der Abrüstungsverhandlungen lag auf Kernwaffen.
  • Die NATO verlangte eine asymmetrische Reduktion zugunsten des Westens vom Warschauer Pakt (wer mehr hat, muss mehr abrüsten). Der Osten forderte eine zahlengleiche Abrüstung.
  • Der Warschauer Pakt legte Zahlen seiner Truppenstärken vor, die von westlichen Schätzungen weit differierten und eine weitgehende Parität der Streitkräfte vorgaben. Es kam zum Datenstreit zwischen den Verhandlungspartnern.

Am 2. Februar 1989 wurden die MBFR-Verhandlungen nach fast 16 Jahren erfolglos abgebrochen und durch die am 9. März 1989 begonnenen Verhandlungen zu einem Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) ersetzt. Die MBFR-Verhandlungen hatten zumindest bewirkt, dass die beiden Machtblöcke im Gespräch blieben und somit trotz unterschiedlicher Positionen zur Vertrauensbildung beigetragen.

Quelle: wikipedia

Erste Ausstellungstafel zur KSZE
KSZE – Tafel 1

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