Was ist „Allparteilichkeit“?

Es ist klar: Friedensmittlerinnen und Friedensmittler dürfen nicht Partei ergreifen. Aber wie können Externe „unparteilich“ sein angesichts von Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen? Ist es überhaupt möglich, sich in Gewaltkonflikten politisch-moralisch „neutral“ zu verhalten? Eine Antwort auf diese Spannung versucht das Konzept der Allparteilichkeit, das im Mittelpunkt von Ansätzen einer „Third-Party Intervention“, also Dritt-Partei-Interventionen, steht. Es entstammt der Familientherapie und meint dort die für alle Seiten gleiche einfühlende Wertschätzung. Übertragen auf den Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung, bezeichnet es eine gleiche Offenheit und Würdigung für die Wahrnehmungen, Bedürfnisse und berechtigten Interessen aller Konfliktparteien. Das schließt eigene Wertmaßstäbe nicht aus, im Gegenteil: Nur indem der oder die Externe seine/ihre eigene Position deutlich macht, wird er oder sie als Drittpartei glaubwürdig und kann – bei allem abwägenden Respekt für die Eigenverantwortung der Parteien – eigene Erfahrungen und Anregungen einbringen. Während „Neutralität“ als kühle Nicht-Position verstanden werden kann, erlaubt „Allparteilichkeit“ gerade eine intensive Auseinandersetzung mit (verletzten) Werten. Den Maßstab bieten universelle Menschenrechte, Bürgerrechte und Sozialrechte, die nach der Goldenen Regel jeder Konfliktpartei zustehen, und zwar im Maße der gleichen Rechte aller anderen Parteien. Daraus erwachsen dann Kriterien für Zustimmung und Kritik, ja selbst für eine zeitweilige Parteilichkeit in asymmetrischen Konflikten. In der Praxis bleibt allerdings eine Spannung zwischen eigener Position und Allparteilichkeit, die es auszuhalten und professionell zu nutzen gilt.

(Autor: Tilman Evers, Forum Ziviler Friedensdienst)

Das Konzept

Schaubild zur Parteilichkeit
parteilich
Schaubild zur Allparteilichkeit
allparteilich

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