Mehr zu Wirtschaftssanktionen

Um zu verdeutlichen, welche Wirkung Wirtschaftssanktionen haben und wie es überhaupt zu diesen kam, muss man zunächst die vielen kleinen Gruppierungen und Organisationen nennen, die mit Hilfe von Boykotts den Stein ins Rollen brachten.

Der Begriff Boykott beschreibt ein organisiertes wirtschaftliches, soziales oder politisches Zwangs- oder Druckmittel, durch das eine Person, eine Personengruppe, ein Unternehmen oder ein Staat vom regelmäßigen Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird.

Während der internationalen Protestentwicklung gegen die Apartheid in Südafrika entstanden viele kleinere Aktionen - unter anderem auf den Deutschen Evangelischen Kirchentagen. Um auf die Situation in Südafrika aufmerksam zu machen, wurde insbesondere zum Boykott südafrikanischer Produkte aufgerufen. Den Früchteboykott regten Südafrikaner an. Neben dem Boykott der Früchte aus Südafrika wurde auch gegen Geschäfte deutscher Großbanken protestiert, die die Apartheid unterstützten.

Anders als die eben genannten Boykotts, werden Wirtschaftssanktionen von Staaten oder internationalen Organisationen gegenüber anderen Staaten oder Gruppen verhängt. Allgemein sind Wirtschaftssanktionen alle Versuche der Einflussnahme auf das Verhalten anderer Staaten mittels wirtschaftlicher Instrumente. Je nachdem wie stark man ein Land unter Druck setzen will gibt es verschiedene Stufen von Wirtschaftssanktionen. Die gravierendste Möglichkeit sind umfassende Wirtschaftssanktionen (die vollständige Unterbrechung der Handelsbeziehungen).

Danach folgen teilweise Wirtschaftssanktionen oder einseitige Sanktionen, die Beschränkungen innerhalb eines Bereiches vorsehen. Dazu gehören auch Ein- und Ausfuhrverbote bestimmter Güter.

Gezielte Wirtschaftssanktionen sind Beschränkungen gegen bestimmte Gruppierungen, um eine Beeinflussung anderer staatlicher oder wirtschaftlicher Sektoren zu vermeiden. Darunter versteht man unter anderem das Einfrieren von Staats- oder Privatkonten oder Ein- und Ausreiseverbote gegen Regierungsmitglieder.

Als letztes folgen kollektive Wirtschaftssanktionen, die durch den UN-Sicherheitsrat zum Beispiel wegen Verletzung der Menschenrechte verhängt werden. Gemäß Art. 25 der UN-Charta sind diese für alle Mitgliedsstaaten verbindlicher Art.

Die UN haben seit ihrer Gründung die Apartheid als gravierendes Beispiel einer systematischen Rassentrennung verurteilt. Ab den 70er Jahren unterstützten auch die westlichen Staaten, inklusive der Bundesrepublik, vermehrt Resolutionen der Generalversammlung gegen die Apartheid, sofern diese nicht zu Gewalt aufriefen oder Anti-Apartheitsorganisationen erwähnten, die als marxistisch eingeschätzt wurden.

Zu den wichtigsten Beschlüssen gehört die Resolution 1761 aus der XVII. Sitzung der UN-Generalversammlung vom 6. November 1962. Sie verurteilte die Apartheidpolitik der Südafrikanischen Regierung und rief zu Wirtschaftssanktionen auf.

Aktuellere Beispiele für Staaten, die mit wirtschaftlichen Sanktionen belastet werden, sind unter anderem der Iran und Russland.

Seit Jahren versucht die internationale Gemeinschaft, das iranische Atomprogramm mit Sanktionen zu stoppen. Der Westen verdächtigt den Iran, unter dem Deckmantel der friedlichen Nutzung der Atomkraft zur Energiegewinnung an einem Atombombenprogramm zu arbeiten. Die iranische Regierung weist diesen Vorwurf zurück. Viele der Sanktionen trafen die iranische Wirtschaft schwer: Vor allem durch das 2012 von der EU verhängte Ölembargo (das Anfang 2014 wieder gelockert wurde) verlor der Iran fast 60 Prozent seiner Einnahmen.

Das aktuellste Beispiel für Wirtschaftssanktionen ist Russland, dass (so die G7-Staaten) nicht zur Entspannung in der Ukraine-Krise beigetragen habe. Damit habe es gegen die in Genf getroffene Vereinbarung für eine friedliche Lösung verstoßen, heißt es in einer Erklärung der G7-Staaten. Man habe sich deshalb geeinigt, gezielte Sanktionen zu verschärfen.

Angesichts der Krise in der Ukraine hatte der Westen bereits andere Strafaktionen gegen Russland beschlossen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Kontosperrungen und Einreiseverbote. Mitte April 2014 beschloss die EU eine Ausweitung des Personenkreises, der davon betroffen ist.

Quellen:

de.wikipedia.org, tagesschau.de

Erste Ausstellungstafel zur Konfliktlösung in Südafrika
Südafrika – Tafel 1

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