Mehr zu UN-Blauhelm-Einsätzen

„Blauhelme“ ist eine umgangssprachliche  Bezeichnung für die seit 1948 in Krisengebieten eingesetzten UN-Friedenstruppen (benannt nach den von den Soldaten getragenen blauen Schutzhelmen), die sich aus Soldaten, unbewaffneten zivilen Beobachtern und Militärbeobachtern zusammensetzen. Aufgabe der Blauhelme sind friedenserhaltende bzw. friedensstiftende Maßnahmen; sie werden auf Beschluss des UN-Sicherheitsrates und mit Einverständnis der jeweiligen Konfliktparteien eingesetzt. Für ihr Engagement zur Sicherung des Weltfriedens erhielten die UN-Blauhelme 1988 den Friedensnobelpreis.

Der erste Einsatz von unbewaffneten UN-Militärbeobachtern erfolgte 1948 im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstands (UNTSO) im Palästinakrieg. Im Zuge der Suezkrise 1956 wurde mit der Noteinsatztruppe der Vereinten Nationen (UNEF) erstmals eine bewaffnete Einheit aufgestellt. Die während der Kongokrise 1960 entsandte Mission der Vereinten Nationen in Kongo (ONUC) verwendete auf Anregung von UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld erstmals die blauen Helme und die Aufschrift „UN“ auf ihren Militärfahrzeugen.

Die Friedensmission bzw. friedenserhaltende Mission ist eine Form des Einsatzes militärischer Kräfte durch die Vereinten Nationen. Sie ist zu unterscheiden von der Beobachtermission und der Friedenserzwingung nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Wie alle bewaffneten Einsätze der Vereinten Nationen setzt sie eine entsprechende Resolution des UN-Sicherheitsrates voraus, die Art, Umfang und Dauer des Einsatzes festlegt.

Eine Friedensmission der Vereinten Nationen findet immer nur mit Zustimmung der Regierung des Gastlandes statt, in dem ihre Einheiten tätig werden, oder aber mit allen dort bestehenden Konfliktparteien. Diese Regelung soll verhindern, dass die Blauhelme zwischen die Fronten geraten und Teil des Konflikts werden. Ihre Truppen haben niemals einen Kampfauftrag, sind aber bewaffnet und zumindest in gewissem Umfang berechtigt, von ihrer Waffe Gebrauch zu machen. So sind sie ermächtigt, grundsätzlich sich selbst und teilweise auch ihre Stellung zu verteidigen sowie ihre Bewegungsfreiheit zu gewährleisten. Zu den Instrumenten einer Friedensmission zählen die Einsetzung von Untersuchungskommissionen, Vermittlungen zwischen Konfliktparteien, Anrufung des internationalen Gerichtshofes in Den Haag soweit sich diesem beide Streitparteien unterworfen haben; außerdem die Bildung von UN-kontrollierten Pufferzonen und die Entsendung von Wahlbeobachtern wie z. B. bei der Mission der Vereinten Nationen in Osttimor (UNAMET).

Friedensmissionen

Friedensmissionen der Vereinten Nationen dienten bisher zumeist der humanitären Hilfe, der Überwachung eines Waffenstillstandes wie z. B. beim Einsatz der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICY), der Entwaffnung von Bürgerkriegsparteien wie bei der Operation der Vereinten Nationen in Mosambik (ONUMOZ) oder der Sicherung eines Dekolonisierungprozesses wie z. B. bei der Sicherheitstruppe der Vereinten Nationen in West-Neuguinea (UNSF). In diesem Sinne dient eine Friedensmission als Friedenssicherung oder Polizei- und Ordnungmacht der Weltorganisation. Zu den weiteren Aufgaben können die Unterstützung der staatlichen Bürokratie oder Unterstützung beim Demokratisierungsprozess zählen.

Insgesamt gibt es im Hinblick auf die Einsatzmodalitäten der verschiedenen Missionen Unterschiede, die von der Anlage her gegebenen Möglichkeiten des Vorgehens mit Waffengewalt schafft jedoch Situationen, in denen Raum für die Anwendung des Kriegsvölkerrecht besteht. Da die Vereinten Nationen eine internationale Organisation sind, dem Abkommen über das Kriegsvölkerrecht aber nur Staaten beitreten können, ist vor allem der rechtliche Status der Friedensmissionen in vielen konkreten rechtlichen Fragen noch offen und ungeklärt.

(Mit Material von Wikipedia und der Bundeszentrale für politische Bildung)




Erste Ausstellungstafel zur Konfliktlösung in Zypern
Zypern – Tafel 1

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